Gemäss Art. 29 Abs. 4 V-NISSG müssen die besagten Laserpointer bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der V- NISSG, d.h. bis zum 1. Juni 2020, fachgerecht entsorgt werden. 4.4. Beim Beschuldigten wurde anlässlich der Hausdurchsuchung vom 26. August 2020 der Laserpointer Agrilaser Nr. S200 3587 sichergestellt (vgl. UA 53 ff., 770 ff.). Der beschlagnahmte Laser befindet sich in einem silbernen Aufbewahrungskoffer. Auf dem Laser selber ist eine gelbe Gefahrenkennzeichnung angebracht mit dem Hinweis "Class 3B Laser Pro- - 18 -