Zumal ein Blick auf die Uhr nicht möglich war, nachdem die Hände auf den Rücken gebunden waren. Weiter ist zu beachten, dass die Kindsmutter offenbar keine Verletzungen von diesen Fesselungen festgestellt hat – solches erwähnt sie bei ihrer Einvernahme nicht –, obwohl B._____ berichtete, dass beim Bewegen der Hände die Schnur schmerzhaft immer mehr zusammengedrückt habe, mithin eine Fesselung von einer gewissen Intensität vorgelegen hat.