Dies stellt kein gravierendes Unartigsein der beiden Buben dar, weshalb die Reaktion des Beschuldigten mit einer Fesselung während 20 Minuten nicht nachvollzogen werden kann und völlig übertrieben erscheint. Es scheint zudem besonders harsch, den jüngeren der beiden Buben in stehender Position während 20 Minuten zu fesseln. Unglaubwürdig erschient sodann, dass A._____, der im mutmasslichen Tatzeitpunkt erst sechs bis sieben Jahre alt war, die Dauer der Fesselung auf einem Zettel aufgeschrieben haben will. Weiter wird die Glaubhaftigkeit der Aussagen von A.___