Bei der ersten Einvernahme von A._____ erscheint auffällig, dass er gleich zu Beginn seiner Befragung in einem Redeschwall alle Vorwürfe (geschlagen, gefesselt, nackt fotografiert) auf einmal schilderte (UA 169) und dies wie eine Aufzählung wirkt. Als Grund für die Fesselung nennt er, dass er und B._____ etwas gezeichnet und im Zimmer aufgehängt hätten, was dem Beschuldigten nicht gefallen habe. Dies stellt kein gravierendes Unartigsein der beiden Buben dar, weshalb die Reaktion des Beschuldigten mit einer Fesselung während 20 Minuten nicht nachvollzogen werden kann und völlig übertrieben erscheint.