Rückseite). Mit Schreiben vom 20. November 2020 führte H._____ – nachdem der Mutter zuvor vom Familiengericht Lenzburg auferlegt wurde, die Kinder bei diesem Therapeuten abzumelden (UA 235 ff.) – aus, natürlich sei es für den Beschuldigten ziemlich frustrierend und ungünstig, dass die Kinder während des therapeutischen Prozesses bei ihm (H._____) immer mehr und mehr bewussten Zugang zu ihren verdrängten Inhalten bekommen hätten (UA 326).