Handlungen und Tätlichkeiten gegenüber den Kindern (UA 295 ff.). Am 7. Juli 2020 hielt H._____ an seinem Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Schändung oder Nötigung fest (UA 298 f.). Im Schreiben vom 12. Juli 2020 wiederholte H._____ erneut den Verdacht auf sexuelle Übergriffe durch den Beschuldigten gegenüber den Kindern (UA 300 f.) und erstmals wird in diesem Schreiben eine Fesselung kurz erwähnt: "Es scheint ihm [Anmerkung: dem Beschuldigten] vermutlich Lust zu bereiten, Menschen gefangen zu halten (die Kinder zu fesseln, sie einzusperren […])" (UA 300 - 13 -