3.3.4. Bei der Würdigung der Aussagen von B._____ und A._____ ist zu beachten, dass diese (wie auch E._____) von März 2020 bis November 2020 vom Psychologen H._____ betreut wurden (UA 293 f., 295, 326). Dieser verfasste mehrere Schreiben an die Beiständin/Vertreterin von A._____ und E._____. Mit Schreiben vom 9. Mai 2020 gab H._____ an, er arbeite wöchentlich durchschnittlich zweimal mit den Kindern (UA 293). Alle drei Kinder, A._____, B._____ und E._____ sowie auch deren Mutter würden an einer ausgeprägten, komplexen Traumafolgestörung leiden (UA 294). Mit Schreiben vom 14. Mai 2020 machte H._____ alsdann erstmals geltend, er habe einen Verdacht gegen den Beschuldigten auf sexuelle