3.3.3. D._____ gab anlässlich ihrer Befragung vom 3. Januar 2020 zu Protokoll, der Beschuldigte habe B._____ beim Besuchswochenende nach den - 12 - Weihnachtsferien im Januar 2019 an den Händen gefesselt und ihn während zehn Minuten im Zimmer gelassen. Der ganze Vorfall habe 20 Minuten gedauert und es habe B._____ weh getan. Der Beschuldigte habe auch A._____ gefesselt, E._____ habe er die Hände nicht zusammengebunden, sie aber im Zimmer gelassen. D._____ gab bei dieser Befragung ferner an, sie würde auf ihrem Telefon ein Video vom 8. Januar 2019 besitzen, in dem B._____ dies erkläre (UA 265).