3.3.2. Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Befragung vom 3. Juli 2020 an, er habe seine Kinder nie geschlagen oder verletzt. Er liebe seine Kinder über alles und würde diesen nie etwas machen (UA 134 Ziff. 10 und 56). Bei den weiteren Einvernahmen vom 23. November 2020 (UA 144 Ziff. 10) und 22. November 2022 (GA 131 f.) bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen. Weitere Angaben verweigerte der Beschuldigte bei allen drei Einvernahmen sowie anlässlich seiner Befragung vor Obergericht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3).