Der Beschuldigte erhielt ein Besuchsrecht für die Kinder (UA 264 Rz. 45). Aus den Akten geht hervor, dass der Beschuldigte und D._____ seit längerer Zeit stark zerstritten sind (vgl. u.a. UA 343-769) und für die gemeinsamen Kinder A._____ und E._____ am 15. November 2018 eine Beistandschaft insbesondere zur Unterstützung betreffend das Besuchsrecht errichtet wurde (UA 350 ff.).