1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die Schuldsprüche wegen mehrfacher Freiheitsberaubung (Anklageziffer 4.2) sowie Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) (Anklageziffer 6) und die damit zusammenhängenden Punkte (Abweisung sämtlicher Zivilansprüche sowie die Aushändigung der beschlagnahmten Gegenstände unter Kosten- und Entschädigungsfolgen). Der Beschuldigte beantragt, von Schuld und Strafe freigesprochen zu werden.