3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 14. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte zusammengefasst einen Freispruch von Schuld und Strafe, die Abweisung sämtlicher Zivilansprüche sowie die Aushändigung der beschlagnahmten Gegenstände unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -8- 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 26. Juli 2023 auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung. 3.3. Der Privatkläger B._____ verzichtete mit Eingabe vom 27. Juli 2023 auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung. Er teilte mit, dass er als Partei am Berufungsverfahren teilnehmen werde.