- ein Brillenputztuch (orange) - zwei kleine Schraubenzieher - ein Schlüssel 8. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 1 (A._____) Fr. 500.00 als Genugtuung zu bezahlen. 9. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 3 (B._____) Fr. 500.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2018 als Genugtuung zu bezahlen. 10. Es wird davon Vormerk genommen, dass für den Zivil- und Strafkläger 1 (A._____) ein Nachklagerecht auf Ersatz für allfälligen künftigen Schaden ausdrücklich vorbehalten wird.