5. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 42 für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit wird gestützt auf Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 6. Gestützt auf Art. 69 StGB wird der Laserpointer Agrilaser Nr. S200 3587 inkl. Tragbox und Bedienungsanleitung eingezogen. 7. Die nachfolgend erwähnten beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Rechtskraft dieser Dispositivziffer auf erstes Verlangen herausgegeben und sind innert 30 Tagen seit Rechtskraft abzuholen, anderenfalls darüber verfügt werden wird: -6-