2. 2.1. Mit schriftlich eröffnetem Urteil vom 22. November 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg (GA [vorinstanzliche Gerichtsakten] 318 ff.): 1. Das Verfahren betreffend mehrfache wiederholte Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. a StGB (Anklageziffer 5) wird zufolge Verjährung eingestellt.