Im Januar 2019 trug der Beschuldigte an seinem Wohnort B._____ in die Badewanne, leerte dort wissentlich und willentlich den Inhalt einer Flasche Rivella über B._____ Kopf, welcher dabei angekleidet war, und duschte ihn danach wissentlich und willentlich mit kaltem Wasser ab. Die Privatkläger A._____, E._____ und B._____ lassen je eine Zivilforderung dem Grundsatz nach geltend machen.