5.2. Der Beschuldigte schlug an seinem Wohnort E._____ im Zeitraum von ca. anfangs 2019 bis Ende Dezember 2019 mehrmals eine unbestimmte Anzahl von Malen mit seiner flachen Hand wissentlich willentlich auf ihre Wange. 5.3. Der Beschuldigte schlug an seinem Wohnort B._____ im Zeitraum von ca. anfangs 2019 bis Mitte 2019 mehrmals eine unbestimmte Anzahl von Malen mit seiner flachen Hand wissentlich willentlich auf dessen Hand, dessen Po und dessen Wange.