und das andere Mal E._____ an, F._____ und ihn beim Geschlechtsverkehr bzw. den sexuellen Handlungen mit einem Mobiltelefon oder Tablet des Beschuldigten zu filmen, was die beiden Kinder taten. 4. Mehrfache Freiheitsberaubung, Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat mehrfach jemanden unrechtmässig die Freiheit entzogen oder gefangen gehalten oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzogen.