Im Zeitraum von ca. Mitte 2018 bis Ende 2019 begab sich der Beschuldigte zweimal abends um ca. 19:00 Uhr zusammen mit F._____ und seinen Kindern A._____ und E._____ an seinem Wohnort ins Schlafzimmer. Bei beiden Malen zogen der Beschuldigte und F._____ anschliessend ihre Kleider aus. Danach vollzog der Beschuldigte mit F._____ auf dem Bett in seinem Schlafzimmer unter der Decke den Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen, während A._____ und E._____ sich in demselben Raum befanden und ihnen dabei zuschauten, was der Beschuldigte wusste und von ihm gewollt war. Der Beschuldigte wies einmal A._____ und das andere Mal E._____