2.2. Im Zeitraum von ca. Mitte 2018 bis Ende 2019 zog der Beschuldigte an den Besuchswochenenden an seinem Wohnort insgesamt dreimal, einmal im Herbst, einmal im Winter und einmal im Frühling, jeweils abends, A._____ aus dem Haus und begab sich mit ihm alleine auf eine Wiese, welche sich hinter dem Haus befindet. Dort zog der Beschuldigte seine eigene Unterhose aus oder zumindest herunter. Danach fasste der Beschuldigte sich jeweils an seinen eigenen Penis und machte mit beiden Händen daran seit- -3-