Als B._____ im Zeitraum von ca. Mitte 2016 bis Mitte 2019 am Wohnort des Beschuldigten einmal nackt aus der Dusche kam, kniete sich der Beschuldigte vor ihm hin und hielt ihn mit einer Hand wissentlich und willentlich am Fuss fest, um zu verhindern, dass B._____ weggehen konnte. Mit der anderen Hand fasste der Beschuldigte B._____ zu seiner geschlechtlichen Befriedigung wissentlich und willentlich an dessen Penis und bewegte diesen dabei hin und her.