6.4. [in Rechtskraft erwachsen] Der Privatkläger G._____ hat seine Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selber zu tragen. 6.5. [in Rechtskraft erwachsen] Der Privatkläger E._____ hat seine Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selber zu tragen. 6.6. [in Rechtskraft erwachsen] Die Privatklägerin I._____ hat ihre Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selber zu tragen. 6.7. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selber. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)