i) der Anklagegebühr Fr. 1'400.00 Total Fr. 6'022.00 8.2. Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, f, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 6'022.00 auferlegt. 9. 9.1. Die Beschuldigte hat die richterlich festgesetzten Parteikosten des Zivilund Strafklägers A._____ von Fr. 9'428.95 (inkl. Fr. 674.12 MwSt) zu ersetzen. Sie haftet hiefür solidarisch zusammen mit C._____ und D._____. 9.2. Der Strafkläger F._____ hat seine Parteikosten selber zu tragen. 9.3. Der Strafkläger G._____ hat seine Parteikosten selber zu tragen.