1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte am 13. Oktober 2022 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt den Akten am 9. November 2022 an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 10. Juni 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: 1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Tierquälerei gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG (Sachverhalt 3) - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB (Sachverhalt 4)