Gegenstand mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Nötigung, Tierquälerei usw. (Einsprache); -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg (Anklägerin) verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 30. September 2022 wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher, teilweise versuchter Nötigung, Tierquälerei, mehrfacher Verleumdung sowie Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 40.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'800.00, Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage (act. 636 ff.).