7.4. Der Beschuldigte hat vorsätzlich eine Urkunde gefälscht, um damit – zur Erlangung eines Genesenen-Zertifikats – gegenüber den Behörden ein positives Covid-19-Resultat vorzutäuschen. Grundsätzlich ging seine Tathandlung nicht gross über die Erfüllung des Tatbestands hinaus. Dennoch verfügte der Beschuldigte über ein grosses Mass an Entscheidungsfreiheit. Dem Beschuldigten hätten auch andere Mittel zur Verfügung gestanden, um ein Covid-19-Zertifikat zu erhalten bzw. hätte er ein solches (unter Inkaufnahme der entsprechenden Einschränkungen) nicht zwingend gebraucht, zumal sich der Beschuldigte nach dem vorliegenden Vorfall offenbar hat impfen lassen (UA act.