Unbesehen davon hätte die Drittperson aufgrund des Ergebnisses dieses (im Namen des Beschuldigten durchgeführten) "Tests" nicht ohne weiteres darauf schliessen können, dass das Vorhaben im Falle ihres eigenen Antrags auf ein Genesenen-Zertifikat wiederum (je nach dem) misslingen bzw. gelingen würde. Es erscheint insgesamt abwegig, dass eine Drittperson einen positiven Covid-19-Test mit dem Namen des Beschuldigten gefälscht haben soll, um damit - unter Vorlage eines fremden Ausweispapiers (in deren Besitz die Drittperson zudem hätte sein müssen) - den Vorgang zur Erlangung des Genesenen-Zertifikats zu "testen".