an den Mitarbeiter des Contact-Tracing-Center des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, AC._____, und teilte diesem mit, dass er den "Fall" in den "Aargauer Topf" legen solle, da die Daten (das positive Testresultat von "A._____") "anscheinend" aus Zürich übermittelt worden seien. Am 4. August 2021 gelangte AD._____, Mitarbeiterin des Contact-Tracing-Center des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, per E-Mail an AE._____ (Mitarbeiterin des Universi- täts-Kinderspitals Zürich) und bat diese darum, den PCR-Laborbericht zu senden, da der "IP" nicht im "ISM" ersichtlich sei. Gleichentags informierte AE.