Mit E-Mail vom 31. Juli 2021 informierte die Mitarbeiterin der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, AA._____, die Mitarbeiterin des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, P._____, darüber, dass in ihrer Datenbank keine Angaben von "Herrn A._____" zu finden seien. Normalerweise würden die bei ihnen eingehenden Laborbefunde von Personen, die nicht im Kanton Zürich wohnhaft seien, an den jeweiligen Wohnkanton weitergeleitet. Mit E-Mail vom 3. August 2021 gelangte P._____ an den Mitarbeiter des Contact-Tracing-Center des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, AC.