__" auf, weitere Unterlagen bzw. Informationen einzureichen (insb. einen Personalausweis, Nachweis einer Co- vid-Erkrankung, Mobiltelefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse), was der Antragssteller "A._____" mit E-Mail vom 27. Juli 2021 tat. Nachdem die Mitarbeiterin des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, P._____, den Antragssteller "A._____" mit E-Mail vom 30. Juli 2021 darauf aufmerksam machte, dass er sich (da der Covid-19-Test in Zürich durchgeführt worden sei) betreffend sein Genesenen-Zertifikat in Zürich melden müsse, beantragte er dieses gleichentags mit E-Mail bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.