Sie erachtete den angeklagten Sachverhalt, wonach der Beschuldigte am 20. Juli 2021 und auf nochmalige Aufforderung hin zusammen mit weiteren verlangten Unterlagen am 27. Juli 2021 per E-Mail bei der Hotline des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (Contact Tracing-Center) einen gefälschten SARS-CoV-2 Test-Report (fortan: Test-Report) mit einem positiven Covid-19-Testergebnis eingereicht haben soll, um ein Covid-19-Zertifikat zu erhalten, als erstellt. Am 30. Juli 2021 habe der Beschuldigte – erneut zur Erlangung eines Covid-19- Zertifikats – beim Stab des Gesundheitsdienstes des Kantons Zürich den