2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Sie erachtete den angeklagten Sachverhalt, wonach der Beschuldigte am 20. Juli 2021 und auf nochmalige Aufforderung hin zusammen mit weiteren verlangten Unterlagen am 27. Juli 2021 per E-Mail bei der Hotline des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (Contact Tracing-Center) einen gefälschten SARS-CoV-2 Test-Report (fortan: Test-Report) mit einem positiven Covid-19-Testergebnis eingereicht haben soll, um ein Covid-19-Zertifikat zu erhalten, als erstellt.