3.8. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein. 3.9. Am 9. April 2024 fand die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Aargau mit Befragung des Beschuldigten statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Mit Berufung beantragt der Beschuldigte, von Schuld und Strafe freigesprochen zu werden, mit entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staats. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten und vollständig zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). -6-