3. 3.1. Der Beschuldigte meldete gegen das Urteil vom 4. Mai 2023 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 Berufung an. 3.2. Das begründete Urteil vom 4. Mai 2023 wurde dem Beschuldigten am 28. Juni 2023 zugestellt. Mit Eingabe vom 14. Juli 2023 erklärte der Beschuldigte die Berufung und beantragte das Folgende: "1. Unter vollständiger Ersetzung der Dispositiv-Ziffern 1.,2.,3.,4.1.,4.2. und 5. des Urteils des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Strafgerichts, vom 4. Mai 2023 (Geschäfts-Nr.: ST.2022.195) und der zugehörigen Erwägungen sei im Sinne der nachfolgenden Anträge zu entscheiden.