beim Universitäts-Kinderspital Zürich ergab, dass ihnen der Beschuldigte nicht bekannt und in keiner Datenbank aufzufinden sei. Zudem sei am 05.05.2021 kein SARS-CoV-2-PCR-Test mit positivem Resultat durchgeführt wurde (kein Name, Geburtsdatum oder Laborbefund auf den Namen A._____ auffindbar). Diese Information wurde am 05.08.2021 durch das Universitäts-Kinderspital Zürich bestätigt. Auch dem Kanton Aargau war der Beschuldigte nicht bekannt.