Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden erliess gegen den Beschuldigten am 2. November 2022 folgenden Strafbefehl: "Mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) Der Beschuldigte hat in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde gefälscht und eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht.