4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 4'289.90 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'000.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschuldigte hat seine erstinstanzlichen Parteikosten für die freigewählte Verteidigung selbst zu tragen. Zustellung an: […] - 14 - Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)