Der Beschuldigte wurde anlässlich einer Verkehrsgrosskontrolle der Polizei angehalten und kontrolliert. Aufgrund verschiedener Auffälligkeiten wurde ein Betäubungsmittelvortest durchgeführt, der ein positives Resultat in - 10 - Bezug auf Cannabis, Opiate und Benzodiazepine ergab. In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe an, welche der Beschuldigte verweigerte. Seine diesbezügliche Verhaltensweise ist damit nicht über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, was weder verschuldenserhöhend noch verschuldensmindernd zu berücksichtigen ist.