Im standardisierten FinZ-Set werden unter Ziff. 15 «Dokumentation bei Verweigerung der durch den/die Staatsanwalt/-anwältin angeordnete/n Massnahme/n» zudem ausführlich und unmissverständlich die strafrechtlichen Konsequenzen dargelegt (UA act. 50). Die Zeugin B._____ sagte anlässlich der vorinstanzlichen Zeugenbefragung schliesslich auch aus, sie könne sich noch daran erinnern, dem Beschuldigten das FinZ-Set hingelegt und ihm die unter Ziff. 15 festgehaltenen rechtlichen Ausführungen erläutert zu haben. Auch sei sie den Text eins zu eins mit ihm durchgegangen und habe demzufolge alles gesagt, was in der Rechtsbelehrung stehe (GA act. 70).