gewesen, es hätte diesbezüglich eine Diskussion zwischen den Zeugen B._____ und C._____ stattgefunden und trotz Unsicherheit hinsichtlich des Testresultats sei das Kästchen mit einem «Ja» angekreuzt worden, nichts zu seinen Gunsten ableiten. So bestätigten denn auch die Zeugen C._____ und B._____, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben (GA act. 69, 76).