2.2. Die Berufungsverhandlung fand am 20. November 2023 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und damit einhergehend auch gegen das Strafmass und die Kostenverteilung.