Entsprechend wird dazu im Strafbefehl vom 30. September 2022 auch lediglich festgehalten, dass zwei Mitglieder der Gruppierung sich zum Privatkläger in den Stall begeben hätten, um dort mit ihm ein Gespräch zu führen. Mit Blick auf den Beitrag von SRF über die Stallbesetzung, worin die Demonstranten bei ihrer Anfahrt auf den Hof des Privatklägers über das Eindringen in den Stall diskutierten und sich schliesslich dagegen entschieden haben (Minute: 10:22 ff.; vgl. auch Minute: 16:21 ff.), erscheint auch unwahrscheinlich, dass diese Aufnahmen am 15. August 2020 erstellt wurden, nachdem der Privatkläger den Stall mit Hilfe der Polizei verlassen hatte.