{vgl. Schatten}) aufgenommen wurde, was optisch nicht zum Beschuldigten passt. Aufgrund der Videos gibt es somit keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte am 15. August 2020 an der unbewilligten Demonstration teilgenommen und dort Bildaufnahmen gemacht hat. Vielmehr muss dies aufgrund der Vielzahl von Aufnahmen, auf denen der Beschuldigte nicht zu identifizieren ist, als eher unwahrscheinlich betrachtet werden.