4.3.2. Aus dem Post auf Facebook des Vereins F._____ vom 16. August (Ergänzung Obergericht: 2020) um 03.11 Uhr wird über die Aktion "Stallbesetzung" beim Privatkläger durch die Gruppe "G._____" berichtet und, wie sich aus dem Dank an "G._____" ergibt, diese Aktion auch gutgeheissen. Unter diesem Text sind mit dem Vermerk "Fotos: B._____" ein Bild von Demonstranten und verschiedene Fotos aus dem Innern eines Schweinestalles abgebildet (act. 113). Wie ein Vergleich mit dem Beitrag von SRF "[Name des Beitrages]" über die hier fragliche Aktion zeigt, stammt das erste Foto von der unbewilligten Demonstration vor dem Stall des Privatklägers am 15. August 2020 (vgl. Minute: