Es sei aufgrund des am 16. August 2020 von der Organisation "fff" geposteten Artikels, worin die Aktion kurz geschildert und darauf hingewiesen werde, dass die Fotos vom Beschuldigten stammten, ausgewiesen, dass dieser an der unbewilligten Demonstration teilgenommen habe, um Bild- und Tonmaterial zu erstellen. Auch wer sich nicht im Durchgangsbereich des Stalls oder im Büro des Privatklägers aufgehalten habe, sei als Mittäter zu behandeln, weil der Entschluss für die Demonstration auf dem Gelände gemeinsam gefällt worden sei. Gleiches gelte auch für die Planung und Durchführung.