6. Unter o/e Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Privatklägerschaft und des Staates. 3.2. Mit Eingabe vom 12. Juli 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen Nichteintretensantrag und auf eine Anschlussberufung. -6- 3.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. Oktober 2023 wurde der Antrag auf Verfahrensvereinigung einstweilen abgewiesen und im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.4. Mit Eingabe vom 16. November 2023 verzichtete der Beschuldigte unter Verweis auf die Berufungserklärung auf eine weitergehende Begründung seiner Anträge.