6.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 3'558.00 auferlegt. 7. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber. 8. Der Beschuldigte hat die richterlich festgesetzten Parteikosten des Zivilund Strafklägers von Fr. 9'428.95 (inkl. Fr. 674.12 MwSt) zu ersetzen. Er haftet hiefür solidarisch zusammen mit E._____ und C._____. 2.2. Dem Beschuldigten wurde das begründete Urteil am 13. Juni 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 3. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte: