4. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, so wird gestützt auf Art. 36 Abs. 1 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vollzogen. 5. Der Beschuldigte hat dem Straf- und Zivilkläger eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zu zahlen. Er haftet hiefür solidarisch zusammen mit E._____ und C._____.