1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 8. Oktober 2022 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft den zur Anklage erhobenen Strafbefehl mitsamt den Akten am 23. November 2022 an das Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. 2.1. Mit Urteil vom 10. Juni 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Datenschutz gemäss Art. 8 DSG und Art. 1 Abs. 4 VDSG i.V.m. Art. 34 Abs. 1 lit. a DSG.