Es entsprach dem gemeinsamen Tatentschluss sämtlicher anwesenden Personen, den Hof des Privatklägers zu betreten und die oben geschilderten Handlungen vorzunehmen. Insbesondere entsprach es dem gemeinsamen Tatenschluss aller Personen, dass einzelne Personen der Gruppe die Räumlichkeiten von A._____ betreten bzw. allfällige Aufforderungen, sich zu entfernen, ignorieren. Dadurch wollte die Gruppierung um den Beschuldigten erreichen, dass auf die von ihnen gestellten Forderungen eingegangen wird, insbesondere, dass sie zwei Ferkel mitnehmen sowie den Stall mit dem Kamerateam betreten dürfen.